Mit einer Krebserkrankung gehen auch einige rechtliche Fragestellungen einher. Welche Ansprüche haben Krebskranke? Bekommen sie eine Erwerbsminderungsrente? Und können sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Eine Krebserkrankung kann zumindest vorübergehend mit erheblichen körperlichen Einschränkungen verbunden sein, die sich auch auf den Arbeitsalltag auswirken können. Die Situation bei einer chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) fällt jedoch häufig aus dem herkömmlichen Rahmen. Zum einen sind in erster Linie ältere Menschen betroffen, die bereits in Rente sind. Zum anderen haben viele von ihnen zu Beginn keine oder nur wenige Symptome und benötigen keine direkte Behandlung.
Krankengeld und Krankentagegeld
Anders sieht es aus, wenn Symptome oder Nebenwirkungen der Therapie den Alltag erschweren, eventuell sogar dauerhaft. Auch die Phasen der Behandlung können körperlich sehr belastend sein. Bei gesetzlich Krankenversicherten gilt, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang die Entgeltfortzahlung übernimmt.
Im Anschluss springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, das in der Regel 70 % des Bruttolohns beträgt. Es wird für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren insgesamt 78 Wochen lang ausbezahlt. Danach können Sie einen Antrag auf Sozialgeld stellen. Kommt es nach Ablauf der drei Jahre erneut zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krebserkrankung, wird das Krankengeld bei Bedarf ein weiteres Mal ausbezahlt.
Wer selbstständig ist und privat krankenversichert, muss für den Fall eines Verdienstausfalls eine Versicherung für sogenanntes Krankentagegeld abschließen. Die Höhe wird individuell vereinbart.
Erwerbsminderungsrente bei CLL
Eine Krebserkrankung wie CLL führt bei erwerbstätigen Betroffenen nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitsfähigkeit tatsächlich dauerhaft eingeschränkt ist. Die Höhe hängt, wie bei der normalen Altersrente, von der geleisteten Einzahlung und weiteren Faktoren ab. Zudem gibt es die Variante der vollen und einer teilweisen Erwerbsminderung. Die Frage lautet: Kann die Patientin oder der Patient noch wenige Stunden am Tag arbeiten oder gar nicht mehr? Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie online einen Beratungstermin zu diesem Thema vereinbaren. Wenn Sie bereits im Ruhestand sind, ändert die Krebserkrankung im Normalfall nichts an der Höhe Ihrer Rente oder Pension.
Welche Zuzahlungen für Medikamente müssen CLL-Erkrankte leisten?
Für notwendige Medikamente und Heilmittel wie Massagen oder Ergotherapie müssen Patientinnen und Patienten Zuzahlungen leisten. Hier gilt jedoch die sogenannte Belastungsgrenze von derzeit 2 % des Bruttoeinkommens. Für die Berechnungen werden gegebenenfalls Freibeträge abgezogen, beispielsweise für Ehepartner ohne eigenes Einkommen.
Bei einer chronischen Erkrankung verringert sich diese Grenze auf 1 %. Allerdings: Es gibt keinen Katalog für chronische Erkrankungen. Ob die chronische lymphatische Leukämie die Belastungsgrenze verringert, hängt vom Stadium ab. Ist zum Beispiel noch keine Behandlung nötig („Watch and Wait“), ist dies ohne Begleiterkrankungen in der Regel nicht der Fall.
Bekommen Sie mit CLL einen Schwerbehindertenausweis?
Für den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises ist ein Antrag bei Ihrem Versorgungsamt beziehungsweise beim Landesamt für soziale Dienste nötig (fragen Sie dazu am besten bei Ihrer Krankenkasse nach). Ob Menschen mit CLL einen Schwerbehindertenausweis bekommen, hängt vom jeweiligen Zustand der oder des Betroffenen ab.
Entscheidend für den Erhalt des Ausweises und für das Ausmaß der Vergünstigungen ist der sogenannte Grad der Behinderung (GdB). Er kann zwischen 20 und 100 liegen. Dabei spielen übrigens sämtliche Einschränkungen eine Rolle, also nicht nur die durch die CLL hervorgerufenen, sondern auch die Folgen eventueller Begleiterkrankungen.
Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von 50 und höher. Dann bekommt man auch einen Schwerbehindertenausweis.
Der Ausweis soll einen gewissen Ausgleich schaffen für die Nachteile, die durch eine Krankheit entstehen. Zu den möglichen Vorteilen gehören daher unter anderem:
- Zusätzliche Urlaubstage für Arbeitnehmer
- Besserer Kündigungsschutz
- Früherer Renteneintritt
- Reduzierter Eintritt in öffentlichen Einrichtungen wie Museen
- Steuererleichterungen
- Geringe Beiträge in einigen privaten Institutionen
- Niedrigere Preise für Bus- und Bahntickets
Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?
Über Ihren Grad der Behinderung entscheidet ein ärztlicher Gutachter. Der GdB richtet sich danach, inwieweit Sie Ihre Erkrankung körperlich, geistig, seelisch und sozial beeinträchtigt.
Eine CLL-Diagnose allein garantiert noch keinen solchen Ausweis. Es kommt immer auf den Einzelfall und die jeweiligen Beeinträchtigungen durch die Krankheit an. Sollte sich Ihr Zustand verändern oder eine Begleiterkrankung auftreten, können Sie auch eine neue Einstufung beantragen.
Kontakt- und Anlaufstellen
Unsere interaktive Karte hilft Ihnen weiterführende Kontakt- und Anlaufstellen in Ihrer Nähe zu finden, die bei einer CLL-Erkrankung hilfreich sein können.
Zusammenfassung
Das soziale Unterstützungsangebot in Deutschland greift auch bei einer unvorhersehbaren Erkrankung wie der chronischen lymphatischen Leukämie. Gesetzlich Versicherte, die noch im Berufsleben stehen, sind für 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren) über das Krankengeld abgesichert.
Sollte die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt sein, können die Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Belastungen durch Zuzahlungen bei Medikamenten und Heilbehandlungen werden begrenzt. Zusätzliche Vergünstigungen bietet der Schwerbehindertenausweis.