Arbeitsrecht und Soziales bei CLL

Mit einer Krebs­erkrankung gehen auch einige rechtliche Frage­stellungen einher. Welche Ansprüche haben Krebskranke? Bekommen sie eine Erwerbsminderungs­rente? Und können sie einen Schwerbehinderten­ausweis beantragen?

Eine Krebs­erkrankung kann zumindest vorübergehend mit erheblichen körperlichen Einschränkungen verbunden sein, die sich auch auf den Arbeit­salltag auswirken können. Die Situation bei einer chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) fällt jedoch häufig aus dem herkömmlichen Rahmen. Zum einen sind in erster Linie ältere Menschen betroffen, die bereits in Rente sind. Zum anderen haben viele von ihnen zu Beginn keine oder nur wenige Symptome und benötigen keine direkte Behandlung.

Was gilt für Menschen mit CLL, die noch im Berufsleben stehen?

Bei vielen Patientinnen und Patienten wird die CLL bereits entdeckt, bevor erste Symptome auftreten. Nach Diagnosestellung ist die Arbeitsfähigkeit daher häufig weiterhin gegeben.

 

Krankengeld und Krankentagegeld

Anders sieht es aus, wenn Symptome oder Neben­wirkungen der Therapie den Alltag erschweren, eventuell sogar dauerhaft. Auch die Phasen der Behandlung können körperlich sehr belastend sein. Bei gesetzlich Kranken­versicherten gilt, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeits­unfähigkeit sechs Wochen lang die Entgelt­fortzahlung übernimmt.

Im Anschluss springt die Kranken­kasse mit Krankengeld ein, das in der Regel 70 % des Brutto­lohns beträgt. Es wird für dieselbe Erkrankung innerhalb von drei Jahren insgesamt 78 Wochen lang ausbezahlt. Danach können Sie einen Antrag auf Sozial­geld stellen. Kommt es nach Ablauf der drei Jahre erneut zu einer Arbeits­unfähigkeit aufgrund derselben Krebs­erkrankung, wird das Kranken­geld bei Bedarf ein weiteres Mal ausbezahlt.

Wer selbstständig ist und privat krankenversichert, muss für den Fall eines Verdienst­ausfalls eine Versicherung für sogenanntes Kranken­tagegeld abschließen. Die Höhe wird individuell vereinbart.

Bargeld in der Hand eines Erwachsenen

Erwerbsminderungsrente bei CLL

Eine Krebserkrankung wie CLL führt bei erwerbstätigen Betroffenen nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungs­rente. Das ist nur der Fall, wenn die Arbeits­fähigkeit tatsächlich dauerhaft eingeschränkt ist. Die Höhe hängt, wie bei der normalen Altersrente, von der geleisteten Einzahlung und weiteren Faktoren ab. Zudem gibt es die Variante der vollen und einer teilweisen Erwerbs­minderung. Die Frage lautet: Kann die Patientin oder der Patient noch wenige Stunden am Tag arbeiten oder gar nicht mehr? Bei der Deutschen Renten­versicherung können Sie online einen Beratungs­termin zu diesem Thema vereinbaren. Wenn Sie bereits im Ruhestand sind, ändert die Krebs­erkrankung im Normalfall nichts an der Höhe Ihrer Rente oder Pension.

Welche Zuzahlungen für Medikamente müssen CLL-Erkrankte leisten?

Für notwendige Medikamente und Heilmittel wie Massagen oder Ergotherapie müssen Patientinnen und Patienten Zuzahlungen leisten. Hier gilt jedoch die sogenannte Belastungs­grenze von derzeit 2 % des Brutto­einkommens. Für die Berechnungen werden gegebenenfalls Freibeträge abgezogen, beispielsweise für Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Bei einer chronischen Erkrankung verringert sich diese Grenze auf 1 %. Allerdings: Es gibt keinen Katalog für chronische Erkrankungen. Ob die chronische lymphatische Leukämie die Belastungs­grenze verringert, hängt vom Stadium ab. Ist zum Beispiel noch keine Behandlung nötig („Watch and Wait“), ist dies ohne Begleit­erkrankungen in der Regel nicht der Fall.

Bekommen Sie mit CLL einen Schwerbehinderten­ausweis?

SchwerbehindertenausweisFür den Erhalt eines Schwer­behinderten­ausweises ist ein Antrag bei Ihrem Versorgungs­amt beziehungsweise beim Landesamt für soziale Dienste nötig (fragen Sie dazu am besten bei Ihrer Krankenkasse nach). Ob Menschen mit CLL einen Schwer­behinderten­ausweis bekommen, hängt vom jeweiligen Zustand der oder des Betroffenen ab.

Entscheidend für den Erhalt des Ausweises und für das Ausmaß der Vergünstigungen ist der sogenannte Grad der Behinderung (GdB). Er kann zwischen 20 und 100 liegen. Dabei spielen übrigens sämtliche Einschränkungen eine Rolle, also nicht nur die durch die CLL hervorgerufenen, sondern auch die Folgen eventueller Begleit­erkrankungen.

 

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB von 50 und höher. Dann bekommt man auch einen Schwer­behinderten­ausweis.

Der Ausweis soll einen gewissen Ausgleich schaffen für die Nachteile, die durch eine Krankheit entstehen. Zu den möglichen Vorteilen gehören daher unter anderem:

  • Zusätzliche Urlaubstage für Arbeitnehmer
  • Besserer Kündigungsschutz
  • Früherer Renteneintritt
  • Reduzierter Eintritt in öffentlichen Einrichtungen wie Museen
  • Steuererleichterungen
  • Geringe Beiträge in einigen privaten Institutionen
  • Niedrigere Preise für Bus- und Bahntickets

Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt?

Über Ihren Grad der Behinderung entscheidet ein ärztlicher Gutachter. Der GdB richtet sich danach, inwieweit Sie Ihre Erkrankung körperlich, geistig, seelisch und sozial beeinträchtigt.

Eine CLL-Diagnose allein garantiert noch keinen solchen Ausweis. Es kommt immer auf den Einzelfall und die jeweiligen Beeinträchtigungen durch die Krankheit an. Sollte sich Ihr Zustand verändern oder eine Begleit­erkrankung auftreten, können Sie auch eine neue Einstufung beantragen.

Kontakt- und Anlaufstellen

Unsere interaktive Karte hilft Ihnen weiterführende Kontakt- und Anlaufstellen in Ihrer Nähe zu finden, die bei einer CLL-Erkrankung hilfreich sein können.

Kontakt- und Anlaufstellen finden

Zusammenfassung

Das soziale Unterstützungs­angebot in Deutschland greift auch bei einer unvorhersehbaren Erkrankung wie der chronischen lymphatischen Leukämie. Gesetzlich Versicherte, die noch im Berufs­leben stehen, sind für 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren) über das Kranken­geld abgesichert.

Sollte die Arbeits­fähigkeit dauerhaft eingeschränkt sein, können die Betroffenen eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen, wenn sie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Belastungen durch Zuzahlungen bei Medikamenten und Heil­behandlungen werden begrenzt. Zusätzliche Vergünstigungen bietet der Schwer­behinderten­ausweis.