Bei Medikamenten die
Übersicht behalten:
Medikationsplan und
Medizin-Apps

Arzt erklärt Patient etwas am Tablet

Gerade ältere Patient:innen nehmen häufig viele Medikamente ein. Jedes dieser Arzneimittel kann eigene Nebenwirkungen haben. Es kann auch sein, dass sich Medikamente in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen (dann spricht man von Wechselwirkungen).

Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass etwa 5 bis 10 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurückgehen.

Jede Vierte davon können laut Ministerium vermieden werden, wenn die Medikamente korrekt verschrieben werden.

Daher ist es für Ärzt:innen, Patient:innen und gegebenenfalls Angehörige enorm wichtig, den Überblick über die Medikation zu behalten.

Dabei soll der bundeseinheitliche Medikationsplan (abgekürzt BMP) helfen und so die Therapiesicherheit erhöhen. Der BMP ist natürlich auch für Menschen mit Chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) verfügbar, die die Kriterien dafür erfüllen.

 

Was ist ein Medikationsplan?

Der BMP ist ein Dokument, das alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel enthält, die Patient:innen einnehmen, sowie die Selbstmedikation (also zum Beispiel rezeptfreie Mittel aus der Apotheke).

Aufgeführt werden der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme – außerdem sind Allergien und mögliche Unverträglichkeiten angegeben.

Der BMP wird ausgedruckt und Patient:innen ausgehändigt. Er kann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden. Dann spricht man von einem elektronischen Medikationsplan (eMP).

Medikationsplan in der Kassen-App

Bei manchen Krankenkassen lässt sich der Medikationsplan in der Krankenkassen-App anzeigen. Voraussetzung ist, dass  man ihn zuvor in die elektronische Gesundheitskarte übertragen hat.

Wer kann den BMP nutzen?

Neben  Patient:innen und ihren Angehörigen sollten die behandelnden Ärzt:innen, aber auch Apotheker:innen und gegebenenfalls Mitarbeiter:innen in der Pflege den BMP einsehen können.

Wer erstellt und aktualisiert den Plan?

Der individuelle BMP wird von Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen erstellt. Sobald er vorliegt, muss er von den Ärzt:innen oder gegebenenfalls Apotherker:innen aktualisiert werden, wenn sich die Medikation ändert.

Wer hat Anspruch auf einen BMP?

Anspruch auf die Erstellung eines BMP und seine laufende Aktualisierung haben Patient:innen, die dauerhaft mindestens drei ärztlich verordnete Medikamente einnehmen oder anwenden, die „systemisch“ wirken (also nicht nur lokal). Diese Zahl   kann gerade bei Krebspatient:innen schnell erreicht werden. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem Behandlungsteam nach.

 

Was sind die Vorteile des BMP?

Der BMP ermöglicht Patient:innen und ihren Angehörigen, ihren Ärzt:innen, Apotheker:innen. Pflegekräften und – im Notfall – zum Beispiel Einsatzkräften des Rettungsdienstes eine schnelle Übersicht über die individuelle Medikation.

Viele Krebspatient:innen sind bei mehreren Ärzt:innen in Behandlung, die unterschiedliche Mittel verschreiben. Zusätzlich nehmen Patient:innen möglicherweise in der Apotheke selbst gekaufte Mittel ein. So kann frühzeitig auffallen, falls zum Beispiel Mittel eingenommen werden, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinträchtigen.

Patient:innen, beziehungsweise ihre Angehörigen, erhalten durch den BMP alle wichtigen Informationen zu den Medikamenten übersichtlich und verständlich dargestellt. Sie können den ausgedruckten BMP an zentraler Stelle aufhängen und haben so immer im Blick, wann die nächste Tabletteneinnahme fällig ist – und in welcher Dosierung.

Ergänzend können Patient:innen und Angehörige natürlich auch ganz klassisch per Therapietagebuch festhalten, wann welche Medikamente eingenommen worden sind.

Medikationsplan Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medikationsplan Kassenärztliche Bundesvereinigung

Was taugen Apps zur Erinnerung an die Medikamenteneinnahme?

Auch eine Reihe von Apps versprechen Hilfe bei der korrekten Verwendung von Medikamenten, indem sie zum Beispiel an die Einnahme erinnern. Darunter sind auch kostenfreie Angebote, beziehungsweise Apps, bei denen ein Basis-Angebot kostenfrei ist.

Aber nicht alle diese Apps sind empfehlenswert. Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2021 eine Anzahl von 20 kostenfreien Apps getestet, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt verfügbar waren. Keine der Apps erhielt ein „sehr gut“. Immerhin sechs Apps wurden mit „gut“, sechs aber auch lediglich mit „ausreichend“ bewertet.

Wer sich für solche Apps interessiert, sollte prüfen, ob die jeweilige App über Nutzen, Risiken und Wechselwirkungen der Medikamente informiert – und wie es mit dem Datenschutz bestellt ist.

Apps und Medikationsplan

Einige Apps können die Informationen zu den Medikamenten aus dem ausgedruckten Medikationsplan einlesen. Das erleichtert die Erfassung aller Medikamente.
Es funktioniert, indem man aus der App heraus den Strichcode auf dem Medikationsplan einscannt.

Wenn es jedoch um Neben- und Wechselwirkungen geht, kann keine App den Rat von Ärzt:innen oder Apotheker:innen ersetzen.

Zusammenfassung

Der Bundeseinheitliche Medikationsplan soll in seiner ausgedruckten Form Patient:innen, Angehörigen und auch möglichem Pflegepersonal helfen, bei der Medikamenteneinnahme die Übersicht zu behalten.

Für Ärzt:innen und Apotheker:innen soll so gleich erkennbar sein, ob eingenommene Mittel sich in ihrer Wirkung beeinträchtigen könnten. Viele Krebspatient:innen erfüllen die Voraussetzungen für den BMP.

Am besten fragt man dazu bei den behandelnden Ärzt:innen nach.

Es ist darüberhinaus möglich, sich durch Apps an die Medikamenteneinnahme erinnern zu lassen. Die angebotenen Hilfsprogramme sind allerdings recht unterschiedlich, was Leistungsspektrum, Anwenderfreundlichkeit und Datenschutz angeht. Idealerweise informiert man sich genauer über die jeweilige App, bevor man sie aufs Smartphone lädt.

Eventuell lohnt es sich, auch mal bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, ob diese eine App anbietet, die die Daten des Medikationsplans verständlich aufbereitet anzeigen kann.