Untersuchungen zur Früherkennung: Vorsorge kann Lebensjahre schenken

Medizinische Abtastung vom Hals eines Patienten

Ob Darmkrebs oder Diabetes, für viele Krankheiten gilt: Je früher sie erkannt werden, desto besser können sie behandelt werden. Erwachsene dürfen in Deutschland daher unterschiedliche Untersuchungen zur Früherkennung wahrnehmen.

 

Was zahlen die Krankenkassen?

Die chronisch lymphatische Leukämie (CLL) zählt zu den Krankheiten, die in frühen Stadien häufig keine Beschwerden verursachen. Ähnlich verhält es sich auch mit vielen anderen Krankheiten. Um bestimmte Leiden bestenfalls im Anfangsstadium entdecken zu können, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ausgewählte Untersuchungen zur Früherkennung beziehungsweise Vorsorge.

Ein großer Teil der Angebote dient der Erkennung fünf verschiedener Krebsarten: Hautkrebs, Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Darmkrebs und Prostatakrebs. Sie haben eine Gemeinsamkeit: Eine frühe Behandlung kann dazu beitragen, dass Betroffene länger und besser leben können, als es bei einer späteren Diagnose der Fall wäre.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden Sie auf der Seite des Krebsinformationsdienstes.

 

Ab wann darf ich die Untersuchungen wahrnehmen?

Die Teilnahme an den Untersuchungen ist freiwillig. Wann und wie oft Erwachsene einzelne Angebote wahrnehmen können, hängt von Geschlecht und Alter ab. Da beispielsweise Darmkrebs bei den meisten Patient:innen erst in späteren Lebensjahren auftritt, gibt es für diese Erkrankung ab 50 Jahren die ersten Angebote zur Früherkennung.

Allerdings: Das gesetzliche Programm zur Früherkennung ist für Personen ohne erhöhtes Erkrankungsrisiko gedacht. Im individuellen Fall können Untersuchungen eventuell auch früher oder häufiger in Anspruch genommen werden – beispielsweise, wenn bei Ihnen bereits eine bestimmte Krankheit vorliegt oder wenn Ihr Erkrankungsrisiko durch unterschiedliche Faktoren erhöht ist. Lassen Sie sich daher von Ihrem Behandlungsteam beraten, welche Untersuchungen zur Früherkennung für Sie medizinisch sinnvoll sind.

Eine Übersicht über mögliche Früherkennungsuntersuchungen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 

Schwarzer und weißer Hautkrebs

Alle zwei Jahre können sich Männer und Frauen ab 35 Jahren auf schwarzen und weißen Hautkrebs untersuchen lassen. Beim Hautkrebs-Screening suchen Expert:innen den gesamten Körper gezielt nach verdächtigen Hautstellen ab. Gut zu wissen: Neben Dermatolog:innen bieten auch einige geschulte Hausärzt:innen diese Untersuchung an.

 

Früherkennung von Darmkrebs

Darmkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Zwei Untersuchungen können dabei helfen, einen Tumor so früh wie möglich zu erkennen.

Test auf Blut im Stuhl

Blutungen im Darmtrakt können auf einen Tumor hinweisen und mit einem Stuhltest nachgewiesen werden. Diese Untersuchung können Frauen und Männer im Alter zwischen 50 und 54 Jahren einmal pro Jahr wahrnehmen. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Stuhltest alle zwei Jahre möglich – vorausgesetzt, Sie haben bislang noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen.

Darmspiegelung

Bei der Darmspiegelung wird mithilfe einer Kamera der Dickdarm nach Tumoren und Polypen abgesucht. Frauen können ab einem Alter von 55 Jahren die Untersuchung erstmals wahrnehmen. Da Männer häufiger und in jüngeren Jahren erkranken, haben sie bereits ab 50 Jahren diese Möglichkeit.

Beiden Geschlechtern steht die Darmspiegelung zweimal im Abstand von mindestens zehn Jahren zu. Sind Sie bei der ersten Untersuchung bereits 65 Jahre oder älter, haben Sie Anspruch auf nur eine Untersuchung.

 

Angebote nur für Frauen

Ab einem Alter von 20 Jahren können Frauen jährlich ihre inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersuchen lassen. Ist die Patientin älter als 30 Jahre, werden Frauen:ärztinnen zudem ihre Brust nach Auffälligkeiten abtasten.

Bis zum 35. Geburtstag wird bei der jährlichen Untersuchung ein Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (PAP-Abstrich) gemacht. Ab 35 Jahren erhalten Patientinnen neben der jährlichen gynäkologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung: Der Abstrich wird nicht nur auf Zellveränderungen untersucht, sondern es erfolgt zugleich ein Test auf Humane Papillom-Viren (HPV). Bestimmte HPV-Typen können das Risiko unter anderem für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs erhöhen. Zwischen 50 und 69 Jahren haben Frauen alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Mammografie. Die Röntgenaufnahme dient der Früherkennung von Brustkrebs.

HPV-Impfung für Jugendliche

Es gibt eine Impfung, die wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen schützt und damit das Risiko für diese Krebserkrankungen senkt. Mädchen (und Jungen) sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen HPV geimpft werden. Verpasste Impfungen sollten vor dem 18. Geburtstag nachgeholzt werden. Für den bestmöglichen Schutz sollte der Impfschutz bereits vor dem ersten sexuellen Kontakt bestehen.

 

Krebs-Früherkennung nur für Männer

Ab 45 Jahren wird Männern eine jährliche Untersuchung der Prostata angeboten, bei der die Drüse über den Enddarm abgetastet wird. Bei dem Termin werden Ärzt:innen zugleich den Genitalbereich untersuchen.

 

Weitere Untersuchungen zur Früherkennung

Neben den Angeboten zur Früherkennung verschiedener Krebsarten gibt es weitere Untersuchungen, die Sie einmalig oder regelmäßig in Anspruch nehmen können:

Gesundheits-Check-up

Beim Check-up sollen Herz-Kreislauf-Krankheiten, Nierenprobleme oder Diabetes Typ 2 möglichst früh entdeckt werden. Bereits in einem Alter zwischen 18 und 34 Jahren können junge Erwachsene für die Untersuchungen einmalig in ihrer Hausarztpraxis vorbeischauen. Ab 35 Jahren können Sie den Check-up alle drei Jahre wahrnehmen.

Ultraschall der Bauchaorta

Sie sind ein Mann und mindestens 65 Jahre alt? Dann könnte eine einmalige Ultraschalluntersuchung für Sie sinnvoll sein, um ein Aneurysma der Bauchschlagader zu entdecken. Dabei handelt es sich um eine krankhafte Ausbuchtung des Blutgefäßes. Diese kann reißen und akute Lebensgefahr auslösen.

Karies & Co. – Früherkennung beim Zahnarzt

Zweimal jährlich können Versicherte ab 18 Jahren eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung wahrnehmen – und dabei ihr „Bonusheft“ abstempeln lassen. Bei den Terminen sucht Zahnärzt:innen Ihren Mund, Zähne und Zahnfleisch nach Anzeichen für Erkrankungen wie zum Beispiel Karies ab.

 

Zusammenfassung

Um bestimmte Erkrankungen so früh wie möglich behandeln zu können, dürfen gesetzlich Versicherte einmalig oder regelmäßig Untersuchungen zur Früherkennung in Anspruch nehmen. Bestenfalls können dadurch unter anderem diverse Krebserkrankungen bereits im Anfangsstadium entdeckt werden. Einige Angebote stehen bereits im jungen Erwachsenenalter zur Verfügung. Andere Untersuchungen, wie etwa die Darmkrebsfrüherkennung, sind in der Regel erst ab einem fortgeschritteneren Alter empfohlen – es sei denn, es liegen individuelle Risikofaktoren vor, die eine frühere Untersuchung sinnvoll machen.