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Verlaufskontrolle und Reha bei CLL: Welche Möglichkeiten gibt es?

 

Wie geht es eigentlich weiter, wenn eine Behandlung die chronische lymphatische Leukämie (CLL) unter Kontrolle gebracht hat und monatelang keine Symptome mehr feststellbar sind? Dann beginnt die Zeit der Verlaufskontrolle. Ein weiteres Thema, dass nach der Therapie – aber auch schon währenddessen – akut werden kann, ist die Frage einer Rehabilitation (Reha).

In diesem Artikel geht es um Verlaufskontrolle und Reha: Was ist das eigentlich? Wie funktioniert das? Und wer hat Anspruch darauf?

Was bedeutet Verlaufskontrolle?

Eine CLL ist nicht heilbar, aber in vielen Fällen gut behandelbar. Viele Menschen mit CLL sind medikamentös gut eingestellt, und bei ihnen treten über lange Zeiträume keine Symptome mehr auf. Nun tritt die Therapie in eine neue Phase, umgangssprachlich als Nachsorge bezeichnet. Der medizinische Fachbegriff dafür ist Verlaufskontrolle.

Diese dient dazu, einen Rückfall oder andere negative Entwicklungen wie etwa Begleiterkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die im August 2024 in einer Konsultationsfassung erschienene medizinische S-3-Leitlinie „Diagnostik. Therapie und Nachsorge für Patient*innen mit einer chronischen lymphatischen Leukämie (CLL)“ empfiehlt für die Verlaufskontrolle:

Bei Bedarf kann eine Ultraschall-Untersuchung der Leber, Milz und der Lymphknoten im Unterleib in Frage kommen.

Nachsorgenuntersuchungen sollen laut S3-Leitlinie alle drei bis sechs Monate stattfinden. Bei Menschen in Dauertherapie kommt die Häufigkeit der Nachuntersuchungen auf den Einzelfall an.

Außerdem sollen die Patient:innen mit CLL im Rahmen der Verlaufskontrollen die Möglichkeit haben, Probleme im psychischen, körperlichen oder sozialen Bereich anzusprechen und Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen.

Die Verlaufskontrolle fällt in die Zuständigkeit der behandelnden Ärzt:innen bzw. des jeweiligen Klinikpersonals.

 

Reha bei CLL

Eine CLL kann sehr belastend sein. Um sich von Symptomen und Spätfolgen zu erholen, die die Erkrankung und auch die Therapie mit sich bringen können, besteht die Möglichkeit der Reha.

Rehabilitation, kurz: Reha, bedeutet „Wiederherstellung“. Das Bundesgesundheitsministeriums erklärt, dass unter Reha-Leistungen alle medizinischen Leistungen zu verstehen sind, die „der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen.“

Kurzum: eine Reha dient sowohl der körperlichen als auch der psychosozialen Gesundung.

In der Regel werden die Kosten für eine dreiwöchige Reha übernommen. Sie kann ambulant oder stationär oder auch teilstationär (etwa in einer Tagesklinik) stattfinden. Bestimmte Leistungen können bei Bedarf durch mobile Reha-Teams zuhause angeboten werden.

 

Welche Reha-Maßnahmen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Reha. Möglich sind unter anderem:

  • Onkologische Reha. Nach einer Krebserkrankung soll eine onkologische Reha Betroffenen dabei helfen, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu mildern beziehungsweise zu beseitigen. Die Erstbehandlung muss dazu abgeschlossen sein.
  • Anschluss-Reha (AHB). Eine Form der Rehabilitation nach einer stationären Krankenhausbehandlung.
  • Berufliche Reha. Diese Reha soll die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben ermöglichen und die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wieder erreichen.
  • Geriatrische Reha. Diese Reha ist spezialisiert auf die Bedürfnisse älterer Patient:innen.

 

Welche Reha-Maßnahmen werden für Menschen mit CLL angeboten?

Das kommt auf die jeweiligen Bedürfnisse, die körperliche Verfassung und die Ziele der Reha an. Mögliche Maßnahmen können unter anderem umfassen:

  • Ergotherapie / Physiotherapie
  • Sporttherapie
  • das Erlernen von Entspannungstechniken
  • Sozialberatung
  • Psychoonkologische Betreuung (z.B. Umgang mit Ängsten, Stress und psychischen Problemen, die durch die CLL entstehen)
  • Ernährungsberatung

 

Voraussetzungen für Reha

Personen, die eine Reha absolvieren möchten, müssen „rehabilitationsbedürftig“ sein – also die Reha tatsächlich benötigen, und „rehabilitationsfähig“ sein, also körperlich und geistig dafür geeignet sein. Außerdem müssen sie eine positive Reha-Prognose haben. Das bedeutet, dass die Ziele der Reha voraussichtlich erreicht werden können.

Eine Reha kann nur beantragt werden, wenn eine ärztliche Verordnung dazu vorliegt. Weitere Voraussetzungen sind, dass in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Kalendermonate lang Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.

 

Was kostet die Reha?

Die Kosten für die Reha (Unterbringung, Übernachtung, Verpflegung, therapeutische Leistungen, Reisekosten) übernimmt die jeweilige Renten-, Krankenkasse oder das Sozialamt. Gesetzlich Versicherte leisten bei einer stationären Reha 10 Euro pro Tag an Zuzahlung, falls sie davon nicht befreit sind. Bei einer ambulanten Reha wird für sie keine Zuzahlung fällig.

Bei Privatversicherten kommt es in Sachen Kostenübernahme und möglicher Zuzahlungen auf die jeweilige Reha und die mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Leistungen an.

 

Darf man sich eine Reha-Klinik wünschen?

Wer eine Reha beantragt, darf sich eine Klinik, beziehungsweise eine Reha-Einrichtung wünschen. Es gibt auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Krebs spezialisierte Reha-Kliniken.

Kostenträger:innen, also die Kranken- oder Rentenkassen, müssen diesem Wunsch allerdings nicht folgen. Am besten informiert man sich, bevor man selbst Vorschläge einreicht, ob der Kostenträger Verträge mit bestimmten Kliniken oder Rehaeinrichtungen geschlossen hat.

 

Wie oft wird eine Reha genehmigt?

Normalerweise wird eine Reha alle vier Jahre genehmigt. Diese Frist kann aus gesundheitlichen Gründen allerdings auch verkürzt werden.

 

Wer ist Ansprechpartner:in zur Reha?

Zuständig für alle Fragen zur Reha ist die jeweilige Kranken- oder Rentenversicherung oder das Sozialamt. Deren Mitarbeiter:innen können informieren und erläutern, wie der  Antrag am besten gestellt wird. Es ist auch möglich, eine Reha online zu beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Reha finden Sie in der Broschüre „Sozialrecht bei CLL und anderen Erkrankungen“ von AstraZeneca.

 

Zusammenfassung

Menschen mit einer CLL-Therapie haben im Sinne der Nachsorge lebenslang regelmäßig Untersuchungstermine, auch wenn sich bei ihnen keine Symptome zeigen. Diese sogenannte Verlaufskontrolle dient zum rechtzeitigen Erkennen von möglichen Rückfällen und Komplikationen. Bei den Terminen können aber auch soziale oder psychische Problemlagen angesprochen werden.

Die Reha ist ein wichtiger Baustein in der Krebstherapie. Sie ist nicht nur eine Behandlung, sondern soll auch helfen, wieder in den Beruf, den Alltag und das soziale Leben einzusteigen. Wichtig ist, dass sich an einer Reha Interessierte vor Antragstellung umfassend informieren. Denn es stehen verschiedene Einrichtungen mit unterschiedlichen Angeboten zur Wahl.